S4 - SUBMISSION & REVIEW SYSTEM

EINSTUFIGE PROJEKTAUSSCHREIBUNG

Infografik eines einstufigen Einreichungsprozesses

Vor Beginn

Ein einfacher, einstufiger Einreichungsprozess beginnt in der Regel mit der Fördergruppe (Funders), die ein bestimmtes Forschungsthema oder Forschungsgebiet fördern möchte. Um diesen Ausschreibungsprozess zu starten, wird meist ein sogenanntes Call Office ins Leben gerufen, in dem sich eine Untergruppe der Funder um die Ausrichtung der Ausschreibung kümmert. Diese Gruppe verwaltet die technischen und administrativen Aufgaben, die für diese Ausschreibung benötigt werden.

 

Der Prozess wird gestartet

Das Call Office beginnt mit der Umsetzung. Ab diesem Schritt kommt unser S4 System zum Einsatz. Mit Hilfe unseres S4 Systems setzt das Call Office die Online-Ausschreibung auf, über die sich jeder, der sich für diese Ausschreibung interessiert, mit seinem Projekt bewerben kann. Die Bewerber (Applicants) können sich nun registrieren und ihre Projektanträge einreichen.

 

Eligibility Check

Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Erreichen der Deadline) gehen die Funder durch alle Anträge und prüfen, ob die Einreichungskriterien (eligibility check) eingehalten wurden. Parallel hierzu werden von dem Call Office Gutachter (Evaluators) eingeladen, welche die Projekte anschliessend inhaltlich bewerten sollen. Projekte, welche die Prüfung durch die Funder bestanden haben, können anschliessend von dem Call Office einzelnen Gutachtern zugewiesen werden. Meist werden 3 Gutachten je Projektantrag benötigt.

 

Begutachtung

Nach Abschluss des Eligibility Checks und Zuteilung der Projekte zu den Gutachtern, startet die Begutachtungsphase. Die Gutachter melden sich im S4 System an und sehen die Liste der Projekte, die ihnen zugewiesen wurde. Zu Beginn haben sie nur Zugriff auf eine Kurzzusammenfassung eines Projektes, um abschätzen zu können, ob es einen Interessentskonflikt gibt. Da die Begutachtung grundsätzlich im Peer Review Verfahren läuft, kann man nicht ausschliessen, dass ein Gutachter z.B. der Doktorvater eines Antragstellers war oder es sonstige Abhängigkeiten zwischen Einreicher und Gutachter gibt. Somit müssen die Gutachter zuerst bestätigen, dass es keinen Interessenskonflikt gibt, bevor sie mit der Begutachtung starten können. Gab es einen Konflikt, muss das Projekt einem anderen Gutachter zugewiesen werden. Gibt es keinen Interessenskonflikt, so erhält der Gutachter Zugriff auf den kompletten Antrag. Das Gutachten selbst wird in der Regel durch Beantwortung eines Fragenkatalogs mit Benotung erfüllt. Der Fragekatalog wurde zuvor von der Fördergruppe, den Fundern, entwickelt.

 

Förderung

Liegen schliesslich alle Gutachten vor, kann sich die Fördergruppe treffen und mit Hilfe der Gutachten entscheiden, welchen Projekten eine Förderung bewilligt wird.

 

...zweistufiger Prozess...

Im nachfolgenden Abschnitt finden Sie die Erweiterungen hin zu einem zweistufigen Prozess

 

Interesse?

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